Täglich außer feiertags - was das Murmeltier nicht bedacht hat

20.04.2019 | Auch hier zu finden im Web

Markt
Operations

In dem Artikel „Und täglich wechselt das Murmeltier“ hatte ich mich schon einmal mit den Untiefen der Kundenwechsel im Strommarkt auseinandergesetzt. Es scheitern leider zahlreiche Versorgerwechsel, aber einen Vorgang aus unserer Praxis Anfang März fand ich bemerkenswert:

Ein Stromlieferant aus dem bayerischen meldete mit der vorgeschriebenen 10-Werktage-Frist einige Kunden zur Belieferung an. Wir mussten den Lieferantenwechsel aufgrund von Fristenüberschreitung (bzw. hier -unterschreitung) ablehnen, da der Lieferant den Berliner Weltfrauentag-Feiertag nicht beachtet hatte. Wir mussten dies tun, obwohl ja rein örtlich der Feiertag keine Bedeutung hat – der Lieferant kam aus Bayern, wir sind der Netzbetreiber von bzw. in Baden-Württemberg und der bisherige Lieferant, für den die 10 Werktage Bearbeitungszeit ja vor allem gedacht sind, kam ebenfalls aus Baden-Württemberg. Aber nach den Abwicklungsregeln der „Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität“ (kurz GPKE) gilt: Ein Tag, der in einem Bundesland Feiertag ist, gilt für die Abwicklung in allen Bundesländern als Feiertag. Insofern ist bei dem Vorgang eines rein süddeutschen Lieferantenwechsels der Weltfrauentag auch in Bayern und Baden-Württemberg Feiertag.

Je nach Einstellung zum Weltfrauentag als Feiertag mag man über diesen Vorgang amüsiert oder genervt lächeln. Für mich war er eher ein Warnzeichen – der Strommarkt erreicht eine Komplexität, mit der selbst Branchenunternehmen nicht mehr durchgehend klarkommen. Und mit der Umsetzung des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende schrauben wir die Komplexität in neue Höhen, auch für unsere Kunden. Aus unserem täglichen Geschäft weiß ich, wie viele Kunden immer noch Schwierigkeiten mit dem Konzept entflochtener Lieferanten und Netzbetreiber haben. Ich erwarte, dass sich zukünftig leider immer wieder Kunden im Bermudadreieck zwischen Lieferant, Netzbetreiber und – neu – Messstellenbetreiber verlieren werden.

Wir brauchen ein gemeinsames Verständnis in der Branche, dass wir gemeinsam diese Komplexität steuern müssen und dabei insbesondere den Kunden vor den Untiefen der Abwicklung bewahren müssen. Denn der Kunde ist am Ende einfach auf alle sauer. Insofern schon einmal der Hinweis, dass Thüringen den Weltkindertag, 20. September, zum Feiertag erhoben hat.

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