Die Energiewende bekommt faire Netzentgelte… und ganz viele neue Netzbetreiber

21.02.2024 | Auch hier zu finden im Web

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Die Energiewende braucht Platz – Windkraftanlagen und insbesondere die großen Solarparks brauchen Fläche. Daher findet der Zubau regenerativer Erzeugungsanlagen, und damit allgemein die Energiewende, vor allem auf dem Land statt. Gleichzeitig ist die Lastdichte, also die entnommene Energie je Kilometer Leitungslänge, in ländlich geprägten Netzgebieten deutlich geringer als in städtischen Netzen. Das sich ergebende Problem lässt sich pointiert so beschreiben: Die Versorgungsleitung für einen entlegenen Bauernhof reicht für den Verbrauch der Melkmaschine, aber nicht für die Einspeisung der Solaranlage auf der Scheune. Die voranschreitende (ländliche) Energiewende führt also zu Netzausbaukosten, die sich auf eine vergleichsweise geringere Kundenzahl verteilen.

Die Folge: Immer stärker steigende Netzentgelte, insbesondere bei den ländlichen Netzbetreibern in Nord- und Ostdeutschland. Netzentgeltsteigernd wirken daneben auch die wachsenden Betriebskosten und die Kostenerstattungen für Abregelungen von erneuerbarem Strom, wenn der Netzausbau eben nicht so schnell erfolgt, wie notwendig. Im Mittel liegt das Netzentgelt für einen Haushaltskunden in Deutschland 2023 bei rund 9 Cent/kWh – bei der Schleswig-Holstein Netz AG sind es nach den Angaben der Bundesnetzagentur 15,3 Cent/kWh, bei der E.DIS AG, die weite Teile Brandenburgs und Mecklenburg-Vorpommerns versorgt, 14,8 Cent/kWh.

Die auf dem Land deutlich stärker steigenden Netzentgelte haben im vergangenen Jahr eine Gerechtigkeitsdebatte entfacht. Der ländliche Raum stemme „für ganz Deutschland“ die Energiewende, die damit einhergehenden Kosten für den dafür notwendigen Netzausbau werden aber nur vom ländlichen Raum getragen (der urbane Raum hat ja mit den Stadtwerken eigene Netzbetreiber). Die sich daraus ergebenden Mehrbelastungen für die Haushalte und die Standortnachteile für die Industrie will man nicht mehr hinnehmen.

Die Bundesnetzagentur hat sich dieses Themas angenommen und Ende 2023 einen Vorschlag für die (Um-)Verteilung von Netzkosten vorgelegt und zur Konsultation gestellt – das „Eckpunktepapier zur sachgerechten Verteilung von Mehrkosten aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien“ (im Internet hier zu finden). In diesem Eckpunktepapier erläutert die Bundesnetzagentur, wie sie die besondere Kostenbelastung einzelner Netzbetreiber aus dem Zubau von erneuerbaren Anlagen ermitteln und dann deutschlandweit (um)verteilen will. Nach den vorläufigen Berechnungen der Bundesnetzagentur beläuft sich die Gesamtsumme, die hier umverteilt werden soll, auf knapp 1,6 Mrd. €. Zur Einordnung: Das sind ca. 10 % der gesamten Netzkosten aller Verteilnetzbetreiber in Deutschland. Diese 1,6 Mrd. € stellen aber nur eine erste untere Grenze dar und werden mit dem weiteren Zubau von erneuerbaren Energien zukünftig weiter steigen.

Das arithmetische Mittel ist nicht zeitgleich

Umverteilungsdebatten würden sich ja am leichtesten hinter dem „Rawlschen Schleier“ führen, wo noch keiner der Diskutanten weiß, in welcher Weise er von der Umverteilung betroffen sein wird. Aber das ist ein sehr theoretisches Konstrukt – in der Debatte um den bundesweiten Ausgleich der Netzkosten sind die Gewinner und Verlierer - oder neutraler - die Geber und Nehmer des Ausgleichstopfs bekannt. Kaum einer nimmt also eine neutrale Position ein. Die Bundesnetzagentur ist daher um ihre Aufgabe nicht zu beneiden und man schuldet ihr Hochachtung dafür, dass sie sich dieses Themas angenommen hat. In dieser vordefinierten Gemengelage ist das Bemühen um ein sorgfältig ausgearbeitetes Konzept für die Umverteilung und die korrekte Ermittlung der jeweiligen Beträge besonders wichtig. Gerade in diesen Bereichen sollte das Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur aber nachgeschärft werden. Im Weiteren erläutere ich, was ich damit meine. Ausführlich kann dies auch in unserer Stellungnahme zum Eckpunktepapier nachgelesen werden (im Internet hier zu finden - und ja, die ist noch ausführlicher als dieser Artikel).

Ein erster Kritikpunkt ist der des Kostentreibers für Netzkosten in der Energiewende. Als zentrale Größe sieht die Bundesnetzagentur hier das Verhältnis der zeitgleichen, d. h. der höchsten tatsächlich auftretenden Einspeisung aller erneuerbaren Energien auf der einen Seite zur maximalen Entnahmelast auf der anderen Seite. Je größer dieses Verhältnis ist, je mehr also die zeitgleiche erneuerbare Einspeisung die maximale Entnahmelast im Verhältnis übersteigt, umso mehr sind die Netzkostensteigerungen auch tatsächlich der Energiewende zuzurechnen. Das erscheint soweit erst einmal plausibel. Historisch sind die Verteilnetze an der Last ausgerichtet konzipiert worden. An vielen Stellen, gerade auf dem Land, reicht diese historische Dimensionierung aber nicht mehr aus, um die erneuerbare dezentrale Erzeugung abzutransportieren, den Verbrauch vor Ort schon berücksichtigend (Melkmaschine und PV-Scheune – das pointierte Beispiel oben). Der Netzausbau erfolgt hier einspeisegetrieben.

Richtig ist auch, dass die Bundesnetzagentur auf die zeitgleiche Einspeisung abstellt und nicht auf die einfache Aufsummierung der Anschlussleistung aller erneuerbaren Energieanlagen. Denn es erzeugen niemals alle Windkraft- und PV-Anlagen gleichzeitig Strom. Irgendeine Windkraftanlage bockt immer, irgendein Wechselrichter ist immer kaputt und meteorologisch sind gleichzeitige „perfekte Sonne“ und „perfekter Wind“ auch eher unwahrscheinlich. Entsprechend werden auch in der Netzplanung der Netzbetreiber Abschätzungen für die zeitgleiche Einspeisung verwendet. Für die nominale Summe der angeschlossenen Leistung wird das Netz nicht ausgebaut (wurde es noch nie, auch nicht bei der lastgetriebenen Dimensionierung).

In der vom Eckpunktepapier vorgeschlagenen praktischen Umsetzung kommt es dann aber zu einer Unwucht. Die Bundesnetzagentur setzt nämlich nicht auf der zeitgleichen eingespeisten Menge aus PV und Wind auf. Sie bildet einfach den Durchschnitt aus der zeitgleichen Einspeisung von jeweils PV und Wind, lässt also bei der Kombination der beiden Haupterzeugungsarten der Energiewende die Zeitgleichheit einfach unter den Tisch fallen. Es wird also nicht berücksichtigt, dass der perfekte Starkwindtag eben nicht der perfekte Sonnentag ist (sondern von diesem auch ein gutes Stück entfernt ist). Die Daten untermauern diese Vermutung: Die zeitgleiche Einspeisung von Wind und PV liegt bei rund 50 % der installierten Wind- und PV-Kapazität. Bildet man jedoch wie die Bundesnetzagentur den Durchschnitt aus der Spitze der zeitgleichen Windkrafterzeugung und der Spitze der zeitgleichen Sonnenerzeugung kommt man bei gut 70 % heraus. Die Methodik des Eckpunktepapiers schätzt die wichtige Maximallast bei der Einspeisung aus erneuerbaren Energien also deutlich zu hoch ein.

Neue Anreize für neue Netzbetreiber

Aber es gibt weitere Unschärfen bei der Ermittlung der Netzausbaukosten, die bei einem einzelnen Netzbetreiber der Energiewende zugeschrieben werden. Die Bundesnetzagentur setzt immer auf dem gesamten Netzgebiet des Netzbetreibers auf, unabhängig davon wie groß dieses Netz ist. Offensichtlich ist das Problem für ganz Deutschland: Last und Erzeugung sind nicht gleichmäßig über das Bundesgebiet verteilt – darum wird ja dieser Ausgleichsmechanismus diskutiert. Für die großen Flächennetzbetreiber gilt das in gleicher Weise – die Wirtschafts- und Bevölkerungsstruktur in unseren Netzgebieten in den Landkreisen Böblingen und Ludwigsburg ist doch deutlich anders als in den Landkreisen Sigmaringen, Biberach und Ravensburg. Es könnte sehr wohl besonders von der Energiewende mit Netzkosten belastete Gebiete geben, obwohl im Durchschnitt über die ganze Netze BW GmbH die Spürbarkeitsschwelle der Bundesnetzagentur nicht erreicht wird.

Das erzeugt offensichtliche, neue und sehr spannende Anreizwirkungen: Es ist nicht mehr egal, welche Gebiete zu einem Netzbetreiber zusammengefasst sind. Die Netze BW GmbH hat zum Beispiel eine deutliche Häufung von Windkrafterzeugung im Hohenlohischen, einem sehr ländlich geprägten Raum. Daher haben wir im Hohenlohischen beträchtliche Zusatzkosten für den Netzaus- und -umbau aufgrund von Windkraftanlagen. Wir könnten also die Netze Hohenlohe GmbH gründen, die dann besonders betroffen ist vom Zubau von Windkraftanlagen und sich nach den Maßstäben der Bundesnetzagentur auch für eine Zuwendung aus der Umverteilung qualifizieren würde. Unsere Konzernschwester Netze ODR GmbH ist so stark vom PV-Ausbau betroffen, dass sie nach Schätzung der BNetzA dort Haushaltskunden eine Entlastung von gut 2 Cent/kWh aus der Umlage anbieten könnte. Die Verhältnisse sind bei uns in Oberschwaben sehr vergleichbar - Startschuss für die Netze Oberschwaben GmbH.

Auch wenn sich das wie eine kleinteilige Randoptimierung anhört – das ist es nicht: Die Netze Hohenlohe GmbH, die Netze Oberschwaben GmbH sowie die verbleibende „restliche“ Netze BW GmbH wären alle unter den ersten 10 % der größten Verteilnetzbetreiber Deutschlands. Die kleinteilige Randoptimierung kann dann natürlich auch noch kommen. Willkommen beim (Verteil-)Netzgebietspuzzle – hoffen wir, dass am Ende noch alle Stücke zusammenpassen. Beim „Gerrymandering“ der Wahlkreise in den USA kann man beobachten, wo solche Anreizstrukturen dann enden können.

Zumal die Anreize (aus meiner Sicht: Fehlanreize) nicht nur die Fläche betreffen. Nach den Eckpunkten der Bundesnetzagentur hängt die energiewendebedingte Kostenbelastung eines Netzbetreibers in einer Netzebene, also zum Beispiel der Hochspannung, davon ab, ob die unterlagerten Netzebenen, dann also die Mittel- und Niederspannung, von ihm selbst betrieben werden oder von einem dritten Netzbetreiber. Im ersten Fall wird die Leistung der in den nachgelagerten Netzebenen angeschlossenen Erzeugungsanlagen bei der Schätzung der Kostenbelastung mit einbezogen, im zweiten Fall nicht. Man stelle sich also zwei exakt gleiche Ausgangssituationen vor – exakt gleich in Bezug auf die Netzstruktur, die Lastsituation und den Umfang angeschlossener Erzeugungsanlagen. Der Zubau erneuerbarer Energien sei dabei sehr massiv und fände nur in der Mittel- und Niederspannung statt. Im ersten Fall betreibt ein vertikal integrierter Netzbetreiber alle Spannungsebenen. Im zweiten Fall sind es ein reiner Hochspannungsnetzbetreiber und ein nachgelagerter Netzbetreiber für die Mittel- und Hochspannung. Nach dem Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur hat der reine Hochspannungsnetzbetreiber im zweiten Fall keine der Energiewende zuzurechnenden Netzkosten – für ihn ist die Welt wie immer. Der Umstand, dass die nachgelagerten Netze überlaufen, hat keine Auswirkung bei ihm – zumindest im Konzept und anders als im Fall 1, wo all das für die Hochspannung Berücksichtigung findet. Rückspeisungen aus den unteren Spannungsebenen existieren also nach dem Eckpunktepapier nicht (zumindest dann nicht, wenn getrennte Netzbetreiber vorliegen). Wenn diese Logik stimmen würde, hat man beim Aufsetzen der besonderen Entflechtungsregeln für die Übertragungsnetze den großen Fehler gemacht, dass man nicht noch die 110-kV-Ebene hinzugenommen hat. Die 110-kV-Ebene hat zwar eigentlich keine Transportaufgabe, aber was hätte man an Energiewende- bzw. Netzausbaukosten für die dann entfallenen Rückspeisungen sparen können…

Das große Bild

Aus meiner Sicht braucht es für ein sachlich richtiges und damit von allen Seiten akzeptiertes Vorgehen eine Korrektur dieser Unwuchten. Tatsächlich stellt sich aber auch die Frage, ob das Vorgehen nach Eckpunktepapier – die Korrekturen unterstellt – die Erwartungen überhaupt erfüllen kann. Und die gehen durchaus über eine faire Verteilung der Netzkosten hinaus. Denn den Ausführungen des Präsidenten der Bundesnetzagentur Klaus Müller folgend (zu finden hier, Minute 3:00 bis 06:00) soll auch die Akzeptanz der erneuerbaren Energien vor Ort gestärkt werden. Gelingen soll dies mit einem positiven Effekt von steigenden Erneuerbarenzubau auf die örtlichen Netzentgelte. Naturgemäß wird es schwierig, in einem reinen Umverteilungssystem ohne neues „frisches“ Geld positive Anreize zu kreieren. Denn jeder Euro, der auf der einen Seite als positiver Anreiz gesetzt werden soll, muss ja irgendwo eingesammelt werden. Ein Großteil der Kunden sieht auch nur den Effekt der Erhöhung der Stromrechnung. Das erscheint mir letztlich nicht geeignet, sich deutschlandweit konstruktiv und mit Lust und Freude hinter der Umsetzung der Energiewende zu versammeln.

Und die Freude bei manchem Netzbetreiber und insbesondere seiner Kundschaft, auf der Seite der Empfänger der Umverteilung zu stehen, wird

nur von kurzer Dauer sein. Die Bundesnetzagentur will den 1,6 Mrd. Euro-Topf über eine Erhöhung der § 19 (2) StromNEV Umlage füllen. Sie schätzt, dass diese um ca. 0,6 Cent/kWh steigen wird, das sind gut 20 Euro für einen durchschnittlichen Haushalt im Jahr. Wir rechnen beispielsweise damit, dass aufgrund des massiven Ausbaus der erneuerbaren Energien unser „Schwesternetzbetreiber“ im EnBW-Konzern, die naturenergie netze GmbH (ehemals Energiedienst Netze), Mittel aus dem Umlagetopf erhalten wird. Nach BNetzA-Schätzung wird das Netzentgelt für Standardlastprofile, also für Haushaltskunden, bei der naturenergie netze GmbH um knapp 0,2 Cent/kWh sinken. Der positive Effekt im Netzentgelt ist also hier für die Netzkunden nicht spürbar.

Dieses Phänomen der Kunden, die trotz sinkender Netzentgelte unterm Strich schlechter dastehen, wird sich ausweiten. Eine Geldumverteilung ist eben keine Geldvermehrung. Mit der erstmaligen Umverteilung geht das Netzentgelt in einzelnen Regionen zwar nach unten. Aber in den entlasteten Regionen wird es ja weiter Netzausbau geben. Gleichzeitig werden mit dem Zubau weitere neue Netzbetreiber die Zuwendungskriterien erfüllen und ihre Netzkosten über die Umlage erstattet bekommen. Der Umlagetopf wird also größer und größer werden. Der theoretische Endpunkt des Konzepts liegt in einer Situation, in der die Kosten aller deutschen Verteilnetzbetreiber annähernd vollständig über den Umlagetopf und damit über die Umlage gedeckt werden.

Es bleibt spannend zu sehen, wohin das führen wird – ich befürchte, nicht zu mehr Akzeptanz für die Energiewende (wie erkläre ich das eigentlich jetzt schon einem Netzkunden der naturenergie netze GmbH, dass er „staatlich attestiert“ besonders viel für die Energiewende tut, trotzdem aber mehr bezahlen soll …).

Haushalte werden stärker belastet

Dieses theoretische Endstadium wirft auch ein Schlaglicht auf einen noch ganz anderen, mal nicht energiewirtschaftlichen Aspekt des Eckpunktepapiers, der nach meiner Wahrnehmung bisher noch gar nicht diskutiert wurde. Man kann sich vielleicht wundern, dass hier eine Behörde eigenverantwortlich und ohne weitere Aufsicht etwas einführen darf, was sich wie eine Steuer oder Abgabe anfühlt. Tatsächlich schließt die gesetzliche Grundlage der Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur die bundesweite Umverteilung von Netzkosten mit ein (§ 21 Abs. 3 Nr. 3i EnWG). Es gibt viele gute Gründe, das Recht der Steuer- und Abgabenerhebung in einem Staat eng zu begrenzen. Einer ist, dass jede Steuer bzw. Abgabe auch soziale Umverteilungseffekte hat. Das gilt bei aller energiewirtschaftlichen Motivation auch für den Ausgleich der bundesweiten Netzausbaubelastung. Die Verteilungseffekte der vorgeschlagenen Methodik gehen über den gewollten Ausgleich zwischen unterschiedlich mit dem Zubau an Erneuerbaren belasteten Netzgebieten hinaus und haben auch soziale Aspekte.

Die begünstigten Netzbetreiber bekommen einen Zuschuss, der von ihren Netzkosten abgezogen wird. Hier werden also weniger Netzkosten auf die Netzentgelte gewälzt. Finanziert wird der Zuschuss über die Umlage, die alle Netzkunden in Deutschland bezahlen. Während die über Netzentgelte bezahlten Netzkosten mit einer Arbeitspreiskomponente und teilweise einer Leistungspreiskomponente auf die Kunden umgelegt werden, läuft die gegenfinanzierende Umlage allein über einen Arbeitspreis. Die Leistungspreiskomponente der Netzentgelte wird vor allem von Gewerbe- und Industriekunden bezahlt. Zudem zahlen viele Industrie- und Gewerbekunden auch nur eine reduzierte § 19 (2) StromNEV-Umlage. Macht man also einen großen Strich unter die Netzkosten in Deutschland (inklusive der neuen § 19 (2) StromNEV-Umverteilung), zahlen Haushaltskunden zukünftig einen größeren Anteil der gesamten deutschlandweiten Netzkosten, Industrie- und Gewerbekunden werden entlastet. Ich habe eine große Sympathie für die Entlastung der heimischen Industrie von Energiekosten. Allerdings sollte das offen und transparent diskutiert werden. Und eine einfache Cent/kWh-Umlage auf den Strompreis von Lastprofilkunden ist vielleicht auch nicht die sozial ausgewogenste Finanzierung.

Was ist einfach?

Daher stellt sich für mich am Ende die Frage, warum man es wieder so kompliziert macht? Das Problem, das man lösen will, ist real und es ist ernst zu nehmen: Es gibt eine regional deutlich unterschiedliche Betroffenheit vom Zubau erneuerbarer Energien, die sich zunehmend stark in den Netzentgelten widerspiegelt. Die offensichtliche Antwort heißt aus meiner Sicht bundeseinheitliche Netzentgelte. Dieses Thema komplett aufzuarbeiten, würde einen weiteren Mehrseiter bedeuten. Mit Blick auf die o. a. Kritikpunkte möchte ich vier Aspekte anreißen, die plakativ zeigen, dass das konsequente Einschwenken auf einen bundesweiten Netzkostenausgleich über einheitliche Verteilnetzentgelte aus meiner Sicht das bessere und langfristig tragfähigere Modell ist:

  1. Das Problem der ungleichen Verteilung des Erneuerbarenzubaus innerhalb des Netzgebietes der Flächennetzbetreiber lässt sich kaum anders adressieren. Die Komplexität und vor allem auch die Kontrolle (wir reden von Kundengeldern – irgendeiner wird das am Ende alles nachvollziehen müssen) wird nicht mehr beherrschbar, wenn Sondergebiete innerhalb der Netzbetreiber berücksichtig werden sollen. So kompliziert können bundeseinheitliche Verteilnetzentgelte, die natürlich auch nicht einfach umzusetzen sind, niemals werden.

  2. Die grundsätzliche Verteilung der Netzkosten auf die verschiedenen Kundengruppen bleibt erhalten. Wir haben keine versteckten Änderungen der Verteilung von Netzkosten zwischen Kundengruppen. Es gibt keine stetig und heftig steigende Umlage auf der Stromrechnung. Das alles wird die Akzeptanz für die Energiewende stärken.

  3. Wir können tatsächlich in eine Debatte rund um die Struktur und die Anreizwirkung der Netzentgelte einsteigen. Diese Diskussion gibt es ja auch noch – der Wunsch nach einer neuen Netzentgeltstruktur, um die Energiewende zu unterstützen. Wenn wir zunehmend die Netzkosten über eine Cent/kWh-Umlage decken, können wir uns das eigentlich schenken (oder soll die § 19 (2) StromNEV-Umlage dann noch zeitvariabel ausgestaltet werden…).

  4. Es wird den Wettbewerb im Strom stärken. 900 verschiedene Netzentgelte stellen für Lieferanten bzw. Aggregatoren eine institutionelle Markteintrittshürde dar (das muss man in der IT für die Preissetzung erst einmal abbilden) und befördern die Preisintransparenz für Verbraucher. Der beste Ansatz für günstigere Strompreise ist immer noch ein funktionierender Wettbewerb.

Bundeseinheitliche Verteilnetzentgelte umzusetzen wird kein einfacher Gang, aber schon wer sich das Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur durchgelesen hat, hat sicher nicht den Eindruck, dass die jetzt vorgeschlagene Alternative eines Netzentgeltausgleichs ein einfaches Modell ist. Wenn man die sich ergebenden dynamischen Anreizeffekte und Umverteilungsfolgen betrachtet, dann ist man ganz schnell von „das ist ja einfach!“ weg. Es ist kompliziert und es wird dauerhaft kompliziert bleiben, weil man (Anreize) nachsteuern wird müssen. Dann vielleicht doch einfach einmal den Aufwand zu der sauberen und glatten Lösung in Kauf nehmen: Bundeseinheitliche Netzentgelte – bei den Übertragungsnetzbetreibern hat es am Ende auch geklappt.

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